Allgemeine Geschäftsbedingungen
und Teilnahmebedingungen

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Vertragsgegenstand
§ 3 Teilnahmebedingungen
§ 4 Verfügbarkeit der Touren
§ 5 Buchung, Preise und Zahlungsbedingungen
§ 6 Stornierung durch den Teilnehmer
§ 7 Rücktrittsrechte der Veranstalterin
§ 8 Höhere Gewalt
§ 9 Umbuchungen auf andere Termine
§ 10 Haftung der Veranstalterin
§ 11 Haftung und Pflichten der Teilnehmer
§ 12 Datenschutz
§ 13 Foto-/Videoaufnahmen
§ 14 Schlussbestimmungen


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Veranstalterin Anne-Kristin Beutel, Pixhaier Weg 7, 38678 Clausthal-Zellerfeld, rafts on trails (im Folgenden „rafts on trails“ oder „die Veranstalterin“ oder „wir“ ) und ihren Kunden (im Folgenden „Kunden“ oder „Teilnehmer“) über die Durchführung von Packrating Touren und Wanderungen.

(2) rafts on trails ist dein Ansprechpartner für ein unvergessliches Abenteuer zu Land und  Wasser.  Wir bieten geführte Wanderungen inklusive Packrafting Tour auf dem Okerstausee an. Dabei handelt es sich um den Stausee der Okertalsperre im Oberharz.  Egal ob Anfänger oder Fortgeschrittener, unsere Tour eignet sich für jeden, der das Abenteuer auf dem Wasser sucht. Bei rafts on trails steht die Sicherheit unserer Kunden an erster Stelle. Deshalb legen wir großen Wert auf regelmäßige Wartung und Pflege unserer Ausrüstung.  Alle Touren werden inklusive professionellem Leihmaterial angeboten. 

(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, rafts on trails 
hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(4) Kunden von rafts on trails sind ausschließlich Verbraucher i.S.d. § 13 BGB. 

(5) Verbraucher im Sinne dieser Klausel sind natürliche Personen, die Verträge zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer 
gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

§ 2 Vertragsgegenstand


(1) rafts on trails bietet geführte Touren in einer Kombination aus Wandern und Packrafting in Form von Tagestouren an. 
Weiterhin wird das Angebot auf Packrafting Touren für einige Stunden ergänzt. rafts on trails bietet ebenso geführte Themenwanderungen an. 

(2) Der Teilnehmer erhält eine komplette Leihausrüstung für die Packrafting Touren. Die komplette Beschreibung des Materials 
kann den aktuellen Tourenbeschreibungen entnommen werden. Es besteht dabei kein Anspruch auf eine bestimmte Zusammenstellung. Die Veranstalterin behält sich vor, bestimmte Ausrüstungsgegenstände bei Bedarf oder bei Neuanschaffungen 
zu tauschen und bemüht sich, die Listen zur Beschreibung des Leihmaterials aktuell zu halten. 

(3) Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Ausrüstung während der gesamten Nutzungszeit pfleglich zu behandeln und sachgemäß 
zu nutzen.

(4) Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich vor Buchung der Veranstaltung über die Teilnahmebedingungen zu informieren 
und sicherzustellen, dass er die persönlichen Voraussetzungen erfüllt.


§ 3 Teilnahmebedingungen


3.1. Geltungsbereich 
Die folgenden Teilnahmebedingungen gelten für alle Touren, die von Anne-Kristin Beutel, Pixhaier Weg 7, 
38678 Clausthal-Zellerfeld durchgeführt werden. Die Vertragssprache ist deutsch.

3.2. Persönliche Voraussetzungen der Teilnehmer
1. Teilnehmer unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.
2. Das eigenständige Paddeln mit einem Packraft ist theoretisch ab einem Alter von 8 Jahren möglich.
3. Kinder unter 8 Jahren können nicht an den Touren teilnehmen. Eine Mitnahme im Boot eines Elternteils ist aus 
Sicherheitsgründen nicht gestattet.
4. Der Teilnehmer muss in der körperlichen Verfassung sein, das Equipment während den Touren im Rucksack zu transportieren. Nehmen Kinder an der Tour teil, stellen Elternteile sicher, dass der Transport des Materials pfleglich erfolgt und übernehmen ggfs. 
Teile des Gepäcks. 
5. Der Teilnehmer muss gesundheitlich in der Lage sein, an den Touren teilnehmen zu können.
6. Der Teilnehmer muss schwimmen können. 
7. Ich weise darauf hin, dass eine Unfallversicherung, die Risikosportarten beinhaltet, abgeschlossen sein sollte, die auch die 
Kosten für eine Bergung übernimmt.
8. Jeder Teilnehmer muss krankenversichert sein und muss bei Aufforderung  zur Bestätigung der Richtigkeit der Angaben einen amtlichen Lichtbildausweis vorzeigen. Es wird empfohlen, die Versichertenkarte dabei zu haben.

3.3. Hinweise auf Risiken und Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer

1. Alle Touren unterliegen trotz sorgfältiger Planung grundsätzlichen Risiken insbesondere durch Umwelteinflüsse 
sowie den Gegebenheiten im Gelände und auf dem Gewässer.
2. Den Anweisungen der Veranstalterin während der Tour ist stets Folge zu leisten.
3. Die Abwägung gesundheitlicher Risiken vor Antritt der Touren obliegt dem Teilnehmenden selbst.
4. Das Schwimmen im See, während der Pausen, ist nur auf eigene Gefahr erlaubt. Die Veranstalterin übernimmt dafür keine 
Aufsicht und keine Haftung.
5. Die Wasserschutzkleidung in der Saison des kalten Gewässers dient zum Schutz vor sofortigem Kontakt mit kaltem Wasser. 
Im unwahrscheinlichen Fall des Kenterns kann jedoch nach kurzer Zeit schon Wasser in die Kleidung eindringen. 
Es ist daher dringende Voraussetzung, Wechselkleidung dabei zu haben.

3.4. Rücksichtnahme
1. Die Veranstalterin legt während der Tour Wert auf ein solidarisches Miteinander in der Gruppe. Die Teilnehmer verhalten sich respektvoll untereinander.
2. Die Durchführung der Touren richtet sich nach den Möglichkeiten aller Teilnehmenden.
3. Der Okerstausee ist ein beliebtes Ziel für Angler und Badegäste. Wir halten Abstand zu Anglern und Badegästen und nutzen ausschließlich die mit dem Vertragspartner Harzwasserwerke vereinbarten Ein- und Ausstiegsstellen.
4. Auf den Stausee verkehrt in der Zeit von April bis Oktober ein Ausflugsschiff, auf dessen Routen wir jederzeit Rücksicht nehmen 
und ein Sicherheitsabstand einhalten.


3.5. Notfallmanagement
1. Tritt der Fall ein, dass ein Teilnehmer nicht mehr in der Lage ist, die Tour durchzuführen, hat die Lösung dieser Situation in 
Hinblick auf die Gesundheit des Teilnehmers Vorrang gegenüber der weiteren Durchführung der Tour.
2. Im Falle eines Schadens an einem der Boote während der Tour, hat die sichere Aufnahme und Versorgung des Teilnehmers sowie 
die Sicherung und Entnahme des gesamten Materials aus dem Gewässer Vorrang vor der weiteren Durchführung der Tour.
3. Den Anweisungen der Veranstalterin ist in Notfallsituationen stets Folge zu leisten.
4. Aus Notfällen begründete Verzögerungen oder Anpassungen der Tour bedeuten keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Rückzahlung.

3.6. Foto-, Video und Tonaufnahmen
Fotografien und Videoaufnahmen von Teilnehmern oder der Veranstalterin sind nur mit persönlicher Zustimmung der jeweils aufgenommenen Person und in Abstimmung mit der Veranstalterin zulässig.

3.7. Mitnahme von Haustieren
Die Mitnahme von Haustieren ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

3.8. Ausschluss von Teilnehmern
Bei schweren Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen ist die Veranstalterin berechtigt, Teilnehmer jederzeit auch vor oder während der Tour von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Der Teilnehmende hat in diesem Fall die komplette Ausrüstung umgehend zurückzugeben und ist verpflichtet, den Rückweg selbstständig anzutreten.

3.9. Naturschutz, Verhalten im Schutzgebiet
1. Unsere Touren finden im Naturpark Harz statt. In der Region um den Stausee der Okerstalsperre befinden wir uns sowohl im Landschafts – als auch im Wasserschutzgebiet. Wir verhalten uns respektvoll und rücksichtsvoll gegenüber Flora und Fauna und hinterlassen nur die Spuren, die nicht vermeidbar sind.
2. Die Annäherung an Wildtiere ist untersagt.
3. Wir hinterlassen keinen Müll und keine Gegenstände in der Natur. Notwendige Toilettengänge werden mit der üblichen Schaufel getätigt und Hygieneartikel und Papier werden in den von mir ausgehändigten Tüten verpackt und von mir nach der Tour entsprechend den Recyclingvorgaben entsorgt.
4. Es dürfen keine Gegenstände oder Chemikalien ins Wasser eingebracht werden.
5. Offenes Feuer und Rauchen sind in den Schutzgebieten verboten. Sofern in der entsprechenden Tour vorgesehen, ist offenes 
Feuer oder Grillen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen mit der Veranstalterin erlaubt.

3.10. Konsum von Alkohol und Rauschmitteln
Der Alkoholkonsum und der Konsum von Rauschmitteln sind während der gesamten Tour untersagt. Das Erscheinen der Teilnehmenden zur Tourenbeginn unter Alkohol und/oder Drogeneinfluss führt zum Ausschluss von der Veranstaltung. 
Der Tourenpreis wird in dem Fall nicht erstattet.

3.11. Sicherung von Material / Persönliche Gegenstände
1. Es werden alle Boote entsprechend den Anweisungen der Veranstalterin vor Aufbau und während der Pausen am Ufer 
gesichert, so dass diese nicht von Windböen auf Wasser getrieben werden.
2. Alle Gegenstände werden wasserdicht und kentersicher verpackt und sind entsprechend den Angaben der Veranstalterin 
auf den Booten zu sichern.
3. Für persönliche Gegenstände, die im Wasser verloren gehen, übernehme ich keine Haftung.

3.12. Zusammenbleiben der Gruppe während der Tour
1. Verlassen einzelne Tour-Teilnehmer die Gruppe, erfolgt dies auf eigene Gefahr.
2. Toilettengänge können nur nach Freigabe des Geländes der Veranstalterin erfolgen. (Gefahr vor umstürzenden Bäumen).


§ 4 Verfügbarkeit der Touren


(1) Die Veranstalterin bemüht sich, alle gebuchten Touren zum vereinbarten Termin durchzuführen.
(2) Die Veranstalterin behält sich jedoch das Recht vor, Touren aus wichtigen Gründen abzusagen, z.B. aufgrund von schlechten Wetterbedingungen (Sturm, Hagel, Starkregen) oder unvorhergesehenen Ereignissen.
(3) Die Veranstalterin wird den Kunden in einem solchen Fall umgehend informieren und alternative Termine anbieten.
(4) Sollte eine Tour aufgrund von Gründen, die die Veranstalterin nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden können (z.B. höhere Gewalt), ist die Veranstalterin von ihrer Leistungspflicht befreit. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatz von Aufwendungen. Es gilt das Angebot von Umbuchung auf einen möglichen Ersatztermin.
(5) Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, den Leistungsumfang der Touren aus wichtigem Grund zu ändern, z.B. aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen oder örtlichen Gegebenheiten. Die Veranstalterin wird den Kunden in einem solchen Fall umgehend informieren und alternative Leistungen anbieten.
(6) Sollte eine Tour aufgrund von starken Abweichungen des Leistungsumfangs nicht im Sinne des Kunden sein, hat der Kunde das Recht, kostenfrei von der Tour zurückzutreten.
(7) Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Wasserstand des Gewässers.

§ 5 Buchung, Preise, Rabattaktionen und Zahlungsbedingungen


(1) Die Anmeldung für die Touren erfolgt online über die Website von rafts on trails. Weiterhin kann die Anmeldung von Gruppen oder Einzelpersonen über ein Anmeldeformular erfolgen, welches von der Veranstalterin zur Verfügung gestellt wird. Die verfügbaren Plätze der Touren können vorab per E-Mail oder telefonisch erfragt werden.
(2) Nach Anmeldung erfolgt die Prüfung der Verfügbarkeit und der Kunde erhält eine vorläufige Buchungsbestäigung sowie eine Rechnung über den gesamten Tourenpreis.
(3) Das Zahlungsziel beträgt 7 Werktage. Die Zahlung muss bei kurzfristen Buchungen jedoch vor Tourenbeginn eingegangen sein.
(4) Mit dem Eingang der Zahlung gilt der Vertrag abgeschlossen und die Buchung als verbindlich. Der Kunde erkennt damit die Teilnahmebedingungen und AGB an.
(5) Die Preise für die jeweiligen Touren sind auf der Website einsehbar. Alle Preisangaben sind Bruttoangaben und verstehen sich immer in Euro.
(6) Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto der Veranstalterin. Barzahlung bei Tourenbeginn ist nicht möglich.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung alle erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen.
(8) Die Touren von rafts on trails können auch für Dritte gebucht werden. Der Buchende verpflichtet sich dabei, von allen Teilnehmenden die Zustimmung zu den AGB und Teilnahmebedingungen einzuholen.
(9) Bei Rabattaktionen gilt die Reihenfolge der Anfragen und Buchungen für die Veranstalterin als verbindlich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rabattaktionen für offene Termine sowie für zusätzliche Terminanfragen für Gruppen innerhalb der Aktion. 

§ 6 Stornierung durch den Teilnehmer


(1) Der Teilnehmer kann von seiner Buchung zurücktreten, sofern er dies schriftlich oder per E-Mail gegenüber rafts on trails 
erklärt. Ebenso können Buchungen für Dritte vom Buchenden storniert werden.
(2) Im Falle einer Stornierung der Buchung durch den Teilnehmer gelten folgende Stornierungsbedingungen: Diese Stornierungsbedingungen gelten ebenso für Buchungen für Dritte.
(a) Bei einer Stornierung bis zu 60 Tage vor dem vereinbarten Tourenbeginn wird eine Stornogebühr von 25% des Kaufpreises berechnet.
(b) Bei einer Stornierung bis zu 30 Tage vor dem vereinbarten Tourenbeginn wird eine Stornogebühr von 50% des Kaufpreises berechnet.
(c) Bei einer Stornierung bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Tourenbeginn wird eine Stornogebühr von 75% des Kaufpreises berechnet.
(d) Ab dem 14. Tag vor Tourenbeginn ist keine Stornierung möglich.

Beachte dazu die Hinweise zu Umbuchungen und Ersatzteilnehmenden.

(3) Die Stornierung hat schriftlich oder per E-Mail gegenüber rafts on trails zu erfolgen. Es gilt das Datum des Eingangs der Stornierung bei rafts on trails.
(4) Die Stornierungskosten werden vom bereits bezahlten Kaufpreis abgezogen. Der Differenzbetrag zwischen bereits bezahlten Kaufpreis und Stornierungskosten wird dem Kunden ausbezahlt.
(5) Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass rafts on trails durch die Stornierung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall reduziert sich die Stornogebühr entsprechend.
(6) Die vorstehenden Regelungen gelten unbeschadet der gesetzlichen Möglichkeiten zur Stornierung und Erstattung von Zahlungen.

§ 7 Rücktrittsrechte der Veranstalterin


(1) Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund von der Durchführung der gebuchten Tour zurückzutreten.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Durchführung der Tour aufgrund höherer Gewalt, Unwetter, Starkregen, Hagel, behördlicher Anordnung, Anweisungen der Vertragspartner Harzwasserwerke, Niedersächsische Landesforsten oder aus anderen Gründen, die die Veranstalterin nicht zu vertreten hat, unmöglich wird.
(3) Im Falle eines Rücktritts durch die Veranstalterin wird diese den Kunden unverzüglich darüber informieren und bereits geleistete Zahlungen zurückerstatten.
(4) Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn und soweit der Teilnehmer die Anforderungen an die persönlichen Voraussetzungen entsprechend den Teilnahmebedingungen nicht erfüllt oder gegen die Teilnahmebedingungen verstößt.
(5) Die Veranstalterin ist in diesem Fall berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall nicht erstattet.
(6) Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen nicht.
(7) Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden, die dem Kunden aufgrund des Rücktritts entstehen. Insbesondere haftet die Veranstalterin nicht für entgangene Urlaubsfreuden oder sonstige mittelbare Schäden.

§ 8 Höhere Gewalt


(1) Die Veranstalterin ist von ihrer Leistungspflicht befreit, wenn die Durchführung der Tour aufgrund von höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs der Veranstalterin liegen, unmöglich oder unzumutbar wird.
(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere Unwetter, Starkregen, Hagel, Naturkatastrophen, Anweisungen der Vertragspartner Harzwasserwerke, Niedersächsische Landesforsten, Krieg, Unruhen, Streik, Aussperrung und ähnliche Ereignisse.
(3) Die Veranstalterin wird den Kunden umgehend über das Vorliegen von höherer Gewalt informieren und alternative Termine oder Leistungen anbieten.
(4) Sollte eine Tour aufgrund von höherer Gewalt nicht durchgeführt werden können, ist die Veranstalterin von ihrer Leistungspflicht befreit.
(5) Sollte eine Tour aufgrund von höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs der Veranstalterin liegen, unmöglich oder unzumutbar werden, hat der Kunde das Recht, kostenfrei von der Tour zurückzutreten. Die Einschätzung der Gefahrensituation bezüglich unzumutbarer Witterungsverhältnisse obliegt ausschließlich der Veranstalterin.
(6) Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatz von Aufwendungen.

§ 9 Umbuchungen auf andere Termine


(1) Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Buchung auf einen anderen Termin umzubuchen, sofern dies möglich ist und die Veranstalterin dem zustimmt.(2) Für die Umbuchung auf einen anderen Termin wird eine Pauschale von 15 Euro pro Person  für die Bearbeitung berechnet.
(3) Die Umbuchung hat schriftlich oder per E-Mail gegenüber der Veranstalterin zu erfolgen.
(4) Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, die Umbuchung auf einen anderen Termin abzulehnen, insbesondere wenn dieser Termin bereits ausgebucht ist oder die Durchführung der Veranstaltung aus anderen Gründen unmöglich ist.
(5) Die Pauschale für die Bearbeitung der Umbuchung ist unmittelbar nach Bestätigung der Umbuchung fällig.
(6) Bereits geleistete Zahlungen werden auf die neue Buchung angerechnet, sofern dies möglich ist.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, den neuen Termin wahrzunehmen. Bei einem erneuten Rücktritt gelten die Stornierungsbedingungen gemäß den AGB.
(8) Als Alternative für einen neuen Termin kann der Kunde auch einen Ersatzteilnehmer für den ursprünglich gebuchten Termin benennen. Dieser hat ebenfalls die Teilnahmevoraussetzungen zu erfüllen und muss persönlich den AGB und Datenschutzbedingungen zustimmen. Die Zustimmung ist gültig in Schriftform. 

§ 10 Haftung der Veranstalterin


(1) rafts on trails haftet für Schäden, die dem Teilnehmer im Rahmen der Tour entstehen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung der Veranstalterin auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) rafts on trails haftet nicht für Schäden, die auf eine unsachgemäße Nutzung der Ausrüstung zurückzuführen sind.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle einer zugesicherten Eigenschaft oder Garantie. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Teilnehmer aufgrund von falschen, unvollständigen oder verspäteten Informationen oder Handlungen des Teilnehmers oder Dritter entstehen.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, der Veranstalterin alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen wahrheitsgemäß und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Tourenbeginn über die örtlichen Gegebenheiten und etwaige Risiken zu informieren und die Anweisungen der Veranstalterin und ihres Personals zu befolgen.
(8) Ansprüche des Kunden gegen die Veranstalterin verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.
(9) Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.


§ 11 Haftung und Pflichten der Teilnehmer


(1) Die Teilnahme an den vom Anbieter angebotenen geführten Wanderungen inklusive Packrafting Tour erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich vor Tourenbeginn über die örtlichen Gegebenheiten, die damit verbundenen Risiken und die Anforderungen an die körperliche Fitness zu informieren und nur an Touren teilzunehmen, die ihrem Leistungsvermögen entsprechen.
(3) Die Teilnehmer haften für alle Schäden, die sie durch ihr eigenes Verhalten oder durch die Verletzung von Verhaltensregeln verursachen. Insbesondere haften sie für Schäden an Ausrüstung oder Eigentum der Veranstalterin oder anderer Teilnehmer.
(4) Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen der Veranstalterin und ihres Personals Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Anweisungen haften die Teilnehmer für alle daraus resultierenden Schäden.
(5) Die Teilnehmer haften für alle Schäden, die der Veranstalterin durch die Verletzung von Gesetzen oder behördlichen Auflagen entstehen.
(6) Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass die Veranstalterin bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten eine Schadensersatzforderung gegen sie geltend machen kann.


§ 12 Datenschutz


(1) rafts on trails verpflichtet sich, sämtliche personenbezogenen Daten des Kunden vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen.
(2) Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist.

§ 13 Foto-/Videoaufnahmen

(1) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen von ihm 
gemacht werden können.
(2) Die Veranstalterin ist berechtigt, diese Aufnahmen für Werbezwecke und zur Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere auf der 
Website und in sozialen Medien, zu nutzen.
(3) Die Veranstalterin ist nicht verpflichtet, den Teilnehmer vor der Veröffentlichung der Aufnahmen um Erlaubnis zu bitten 
oder ihn über die Veröffentlichung zu informieren.
(4) Der Teilnehmer räumt der Veranstalterin das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die Aufnahmen zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.
(5) Der Teilnehmer verzichtet auf jegliche Ansprüche gegen die Veranstalterin in Bezug auf die Verwendung der Aufnahmen.
(6) Sollte der Teilnehmer nicht mit der Verwendung der Aufnahmen einverstanden sein, hat er dies der Veranstalterin vor Beginn der Veranstaltung schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. In diesem Fall wird die Veranstalterin sicherstellen, dass keine Aufnahmen von ihm gemacht werden.

(7) Die Aufnahmen, die rafts on trails während der Touren erstellt, können allen Teilnehmenden nach der Tour zur privaten 
Verwendung zur Verfügung gestellt werden. 

(a)  Von der Veranstalterin zur Verfügung gestellte Fotoaufnahmen dürfen ausschließlich zu privaten Zwecken verwendet werden. 
Dafür gelten folgende Bestimmungen.
(b) Die Foto- und/oder Videoaufnahmen dürfen ausschließlich für den privaten Gebrauch genutzt werden. 
(c) Sofern die Aufnahmen öffentlich ( hier gilt: ausschließlich digital ) zugänglich gemacht werden ( Social Media, Websites ) wird 
zur Bedingung, dass ein Copyright vermerkt wird.  Copyright: rafts on trails / Anne-Kristin Beutel  / Die Veröffentlichung in Printmedien ist ausdrücklich verboten.
(d) Bei Veröffentlichung in privaten Social Media Profilen ist eine Verlinkung auf den jeweiligen Social Media Kanal von rafts on trails verpflichtend.
(e) Die Veranstalterin weist darauf hin, dass für die Weitergabe der Foto- und/oder Videoaufnahmen oder das öffentliche Zugänglichmachen die Einwilligung der anderen, auf den Fotoaufnahmen abgebildeten Personen notwendig ist.  Das Einholen der Einwilligung  für eine Veröffentlichung liegt in der Verantwortung des Empfängers der Aufnahmen. rafts on trails hat diese Einwilligung ausdrücklich nicht eingeholt.
(f) Die kommerzielle Nutzung von Fotoaufnahmen und/oder Videoaufnahmen ist ohne vorherige schriftliche Vereinbarung mit 
rafts on trails ausdrücklich verboten.


§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon 
nicht berührt.
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von rafts on trails, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, 
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 

Stand Mai 2025